Externe Sicherheitsfachkraft
Jeder Arbeitgeber ist lt. ASchG verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Diese ist im erforderlichen Ausmaß, wie es sich aus den betrieblichen Verhältnissen und Gefahren ergibt, mindestens aber im Ausmaß der Mindesteinsatzeit, zu beschäftigen.
Pflichten der Arbeitgeber:
- Bestellung einer Sicherheitsfachkraft und ArbeitsmedizinerIn
- Bestellung einer Sicherheitsvertrauensperson (ab 10 AN)
- Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Evaluierung)
- Erstellen von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
- Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle
- Information und Unterweisung der Arbeitnehmer – nachweislich, regelmäßig
Diese Maßnahmen beinhalten nicht nur Pflichten des Arbeitgebers sondern tragen zu einem optimalen sicherheitstechnischen Betriebsablauf bei. Dadurch können Kosten in Form von Ertrags- und Gewinnschmälerungen, Ausfälle und Verluste oder andere negative wirtschaftliche Folgen vermieden werden.
Aufgaben und Beiziehung der Sicherheitsfachkraft:
- regelmäßige Begehung zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- Evaluierung der Arbeitsplätze
- in allen Fragen der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes
- bei der Planung von Arbeitsstätten
- bei der Beschaffung od. Änderung von Arbeitsmitteln
- bei Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Schutzausrüstung
- bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren
- bei der Organisation und Erstellung von Unterweisungen und Betriebsanweisungen
- Durchführung von Unterweisungen / Schulungen
SICHERHEITSPAKET
Um eine optimale Rechtsicherheit im Bereich Arbeitnehmerschutz für die Geschäftsleitung zu erlangen,
werden folgende Punkte in der sicherheitstechnischen Betreuung angeboten:
- SGMS Check – Überprüfung der gesetzl. Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit, Schnittstellenprobleme aufzeigen, usw.
- Begehung – Besichtigung der Arbeitsstätten und deren Dokumentation
- Evaluierung – Überprüfung und Anpassung der Ermittlung werden in der Evaluierung festgehalten.
- Überprüfungsliste – Erstellung und Kontrolle der Liste der wiederkehrenden Überprüfungen
- Arbeitsanweisungen – Helfen Abläufe im Betrieb sichtbarer zu machen (wer ist für was verantwortlich)
- Schulungsunterlagen – Für die AN zum richtigen/sicheren verhalten am Arbeitsplatz
- Durchführung der Schulung – Schulung der Mitarbeiter lt. ASchG
- Arbeitsschutzausschuss (>100AN) – Organisation und Durchführung
- S&G Ordner – Anlegen eines Sicherheits – u. Gesundheitsschutzordners lt. ASchG
- Sicherheitstechnische Beratung für ein Jahr
- Externer Abfallbeauftragter – Umsetzung des Abfallwirtschaftsgesetzes; Abfallwirtschaftskonzept (nach Vereinbarung)
- Externer Brandschutzbeauftragter – Umsetzung der gesetzlichen Auflagen (nach Vereinbarung)
- Externer Gefahrgutbeauftragter – Umsetzung der gesetzlichen Auflagen (nach Vereinbarung)
- 82b Überprüfung – Welche Auflagen sind von der Behörde für den Betrieb vorgeschrieben – alle 5 Jahre gesetzl. vorg. Bericht (nach Vereinbarung)
UNTERWEISUNGEN
Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese muss während der Arbeitszeit und nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
Die Unterweisung muss in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal jährlich, erfolgen
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
- bei Einführung neuer Arbeitsstoffe
- bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
- nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten
Die Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein, sowie die bei absehbaren Betriebsstörungen zu treffenden Maßnahmen umfassen. Arbeitgeber haben sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmer die Unterweisung verstanden haben. Erforderlichenfalls sind den Arbeitnehmern schriftliche Betriebsanweisungen zur Verfügung zu stellen.
Wir erarbeiten eine individuelle Betreuung Ihres Betriebes durch die externe Sicherheitsfachkraft