SICHERHEIT

AUS EINER HAND

E-Mail: lsb@sicherheitsfachkraft.at | Tel: 0699 1 942 25 21

Unsere Dienstleistungen
im Überblick!

Externe Sicherheitsfachkraft

Um eine optimale Rechtsicherheit im Bereich Arbeitnehmerschutz zu erlangen, sind folgende Punkte in der sicherheitstechnischen Betreuung integriert.

Externer Gefahrengutbeauftragter

Laut GGBG sind bei Beförderung, Be- oder Entladung gefährlicher Güter Gefahrgutbeauftragte zu benennen und der Behörde zu melden.

Externer Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte hat durch seine Aufgabe und Rechtsstellung ein Arbeitsgebiet, das auch fundierte Brandschutzkenntnisse erfordert.

Externer Abfallbeauftragter

Aufgrund der Verordnungen, benötigt ein Betrieb laut dem neuen Abfallwirtschaftsgesetz bereits ab dem 21. Mitarbeiter ein Abfallwirtschaftskonzept (abgekürzt: AWK).

Regalüberprüfung

Die Betriebssicherheitsverordnung nach ÖNORM EN 15635 verlangt vom Arbeitgeber eine Inspektion der Regaleinrichtungen durch fachkundige Personen.

82b Betriebsanlagenprüfung

Jeder genehmigte Betrieb ist verpflichtet selbständig und ohne Aufforderung der Behörde die Einhaltung der Rechtsvorschriften alle fünf Jahre zu überprüfen.