Externer Brandschutzbeauftragter
Arbeitgeber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes und im Falle eines Brandes eine Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Die Behörde schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten und die notwendigen Brandschutzeinrichtungen für Ihren Betrieb vor.
Unser externer Brandschutzbeauftragter unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen vorgeschriebenen Auflagen
- Erstellung bzw. Aktualisierung einer Brandschutzordnung und eines Brandschutzbuches
- Organisation einer jährlich stattfindenden Brandalarm- und Räumungsübung
- 1xJährliche Unterweisung der Arbeitnehmer / innen,
- Organisation der Eigenkontrolle im Sinne der einschlägigen Regeln der Technik
- Schulung der Brandschutzwarte
- Regelmäßige Begehung durch den externen BSB
Mit diesem Konzept werden die gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutzbeauftragten gemäß AStV und TRVB 0 119 erfüllt.